Erwin Wagner
Hubert Aichler
Marketingagentur für
die Automobilwirtschaft
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Wissenswertes zur Definition „Ersatzteile“ - in Kurzform Argumentationshilfe für Serviceberater
Originalteil
Originalteile werden mit dem Markenzeichen des Fahrzeugherstellers
vertrieben. Unabhängig davon, ob die Fahrzeughersteller ein Auto-Teil selbst
produzieren oder zugekauft haben (rund 80 % aller Teile stammen von der
Automobil-Zulieferindustrie), dürfen sich als Originalteil bezeichnen.
Identteil
Identteile sind absolut bau- und funktionsgleich mit den jeweiligen
Originalteilen. Hersteller ist der Kfz-Zulieferer, der gleichzeitig Lieferant des
betreffenden Fahrzeugherstellers ist. Das Identteil wird nach denselben
Kriterien und auf denselben Maschinen wie das Originalteil gefertigt - es fehlt
das Logo der Fahrzeugmarke, stattdessen wird es unter dem Zulieferer-
Markenzeichen vertrieben.
Nicht-Identteil
Nicht-Identteile werden von einem Kfz-Teilehersteller produziert, der mit
diesem Produkt nicht auch gleichzeitig Lieferant des Fahrzeugherstellers ist,
für dessen Modell das spezifische Nachbauteil passt. Das Nachbauteil ist dem
Original- bzw. Identteil nachempfunden und erfüllt dessen Funktion. Das
Nachbauteil wird fast ausschließlich über den freien Kfz-Teile-Markt vertrieben.
Es kann sowohl von hochwertiger als auch von minderwertiger Qualität im
Vergleich zum Original-Identteil sein. In Deutschland ist der Nachbau von
Autoteilen grundsätzlich erlaubt.
Gebrauchtteil
Als Gebrauchtteil werden Autoteile bezeichnet, die man nach ihrem Ausbau
aus einem Alt- oder Unfallwagen nicht weiter bearbeitet, bevor sie wieder in
den Verkehr gebracht werden. Für Gebrauchtteile gibt es keine verbindlichen
Qualitätsstandards. Sie werden von Fahrzeugherstellern oder speziellen
Gebrauchtteilehändlern wie Altautoverwertern angeboten.
Austauschteil
Austauschteile sind durch Bearbeitung in den Neuzustand versetzte Autoteile,
die der Qualität eines Neuteils (Original-, Ident- oder Nachbauteil) entsprechen.
Austauschteile findet man im freien Kfz-Teilehandel wie im gebundenen Markt.
Quelle: GVA
Der Originalersatzteil-Begriff (OET)
Zu den Lebensnerven der Unternehmen des Kfz-Aftermarket gehört die
Definition des Begriffes „Originalersatzteil“ auf Grundlage der Teilequalität und
nicht der Teileherkunft. Demnach gilt eine Komponente als „Originalteil“ oder
als „Originalausrüstung“, wenn sie den Spezifikationen und Produktionsnormen
entspricht, die der Fahrzeughersteller (OEM) für die Fertigung von Teilen für
den Bau des entsprechenden Fahrzeugs vorschreibt. Solche Originalteile
können, ebenso wie qualitativ gleichwertige Ersatzteile, auch von
Vertragswerkstätten eingesetzt werden.
Folgende Ausrüstungen können als „Originalteile“ bezeichnet werden:
•
Komponenten, die der Fahrzeughersteller in eigener Produktion fertigt.
Der OEM wird diese in der Regel mit seinem eigenen Logo versehen.
•
Etwa 80 Prozent der Teile eines Fahrzeugs werden den
Fahrzeugherstellern von der Teileindustrie an das Produktionsband bzw.
als Ersatzteil in das gebundene Vertriebsnetz geliefert. Die Lieferanten
dieser Teile haben das durch die „Aftermarket-GVO“ verbriefte Recht,
neben dem Logo des Fahrzeugherstellers auch die eigene Marke auf der
Komponente anzubringen („Double Branding“).
•
Desweiteren dürfen die Zulieferer der Erstausrüstung (OES) von den
OEM nicht daran gehindert werden, diese Teile in den gesamten
Aftermarket zu liefern. Dabei dürfen sie nur ihre eigene Marke
verwenden, wenngleich die Komponente oftmals vom selben Band
kommt, wie das Teil für die Erstausrüstung der Fahrzeughersteller.
•
Auch Teilehersteller, die keine OES sind, dürfen ihre Komponenten als
„Originalteile“ bezeichnen, wenn diese exakt nach den Normen und
Spezifikationen des OEM gefertigt werden.
Qualitativ gleichwertige Ersatzteile
Neben „Originalteil“ definieren die begleitenden Leitlinien der „Aftermarket-
GVO“ auch den Begriff „qualitativ gleichwertiges Teil“. Darunter versteht man
Komponenten, die so hochwertig sein müssen, dass ihre Verwendung das
Ansehen des OE-Vertriebsnetzes nicht gefährdet.
Der Qualitätsnachweis
Die Teileproduzenten können den nachgeschalteten Gliedern der
Distributionskette (Teilehandel, Werkstätten) die Qualität ihrer Teile
bescheinigen. Selbstverständlich müssen die Angaben zur Teilequalität
zutreffend sein. Sowohl für „Originalteile“ als auch „qualitativ gleichwertige
Ersatzteile“ gilt: Will der Fahrzeughersteller die Verwendung des Teils in der
Vertragswerkstatt verhindern, muss er den Beweis erbringen, dass es kein
qualitativ gleichwertiges Teil oder Originalteil ist.
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