Erwin Wagner Hubert Aichler Marketingagentur für die Automobilwirtschaft Niedernhart 1 a 94113 Tiefenbach Telefon 08546 975 81 50 Mobil 0157 302 54 801 info@mdw-wagner.de
Wissenswertes zur Definition „Ersatzteile“ - in Kurzform Argumentationshilfe für Serviceberater
Originalteil Originalteile werden mit dem Markenzeichen des Fahrzeugherstellers vertrieben. Unabhängig davon, ob die Fahrzeughersteller ein Auto-Teil selbst produzieren oder zugekauft haben (rund 80 % aller Teile stammen von der Automobil-Zulieferindustrie), dürfen sich als Originalteil bezeichnen. Identteil Identteile sind absolut bau- und funktionsgleich mit den jeweiligen Originalteilen. Hersteller ist der Kfz-Zulieferer, der gleichzeitig Lieferant des betreffenden Fahrzeugherstellers ist. Das Identteil wird nach denselben Kriterien und auf denselben Maschinen wie das Originalteil gefertigt - es fehlt das Logo der Fahrzeugmarke, stattdessen wird es unter dem Zulieferer- Markenzeichen vertrieben. Nicht-Identteil Nicht-Identteile werden von einem Kfz-Teilehersteller produziert, der mit diesem Produkt nicht auch gleichzeitig Lieferant des Fahrzeugherstellers ist, für dessen Modell das spezifische Nachbauteil passt. Das Nachbauteil ist dem Original- bzw. Identteil nachempfunden und erfüllt dessen Funktion. Das Nachbauteil wird fast ausschließlich über den freien Kfz-Teile-Markt vertrieben. Es kann sowohl von hochwertiger als auch von minderwertiger Qualität im Vergleich zum Original-Identteil sein. In Deutschland ist der Nachbau von Autoteilen grundsätzlich erlaubt. Gebrauchtteil Als Gebrauchtteil werden Autoteile bezeichnet, die man nach ihrem Ausbau aus einem Alt- oder Unfallwagen nicht weiter bearbeitet, bevor sie wieder in den Verkehr gebracht werden. Für Gebrauchtteile gibt es keine verbindlichen Qualitätsstandards. Sie werden von Fahrzeugherstellern oder speziellen Gebrauchtteilehändlern wie Altautoverwertern angeboten. Austauschteil Austauschteile sind durch Bearbeitung in den Neuzustand versetzte Autoteile, die der Qualität eines Neuteils (Original-, Ident- oder Nachbauteil) entsprechen. Austauschteile findet man im freien Kfz-Teilehandel wie im gebundenen Markt. Quelle: GVA Der Originalersatzteil-Begriff (OET) Zu den Lebensnerven der Unternehmen des Kfz-Aftermarket gehört die Definition des Begriffes „Originalersatzteil“ auf Grundlage der Teilequalität und nicht der Teileherkunft. Demnach gilt eine Komponente als „Originalteil“ oder als „Originalausrüstung“, wenn sie den Spezifikationen und Produktionsnormen entspricht, die der Fahrzeughersteller (OEM) für die Fertigung von Teilen für den Bau des entsprechenden Fahrzeugs vorschreibt. Solche Originalteile können, ebenso wie qualitativ gleichwertige Ersatzteile, auch von Vertragswerkstätten eingesetzt werden.
Folgende Ausrüstungen können als „Originalteile“ bezeichnet werden: Komponenten, die der Fahrzeughersteller in eigener Produktion fertigt. Der OEM wird diese in der Regel mit seinem eigenen Logo versehen. Etwa 80 Prozent der Teile eines Fahrzeugs werden den Fahrzeugherstellern von der Teileindustrie an das Produktionsband bzw. als Ersatzteil in das gebundene Vertriebsnetz geliefert. Die Lieferanten dieser Teile haben das durch die „Aftermarket-GVO“ verbriefte Recht, neben dem Logo des Fahrzeugherstellers auch die eigene Marke auf der Komponente anzubringen („Double Branding“). Desweiteren dürfen die Zulieferer der Erstausrüstung (OES) von den OEM nicht daran gehindert werden, diese Teile in den gesamten Aftermarket zu liefern. Dabei dürfen sie nur ihre eigene Marke verwenden, wenngleich die Komponente oftmals vom selben Band kommt, wie das Teil für die Erstausrüstung der Fahrzeughersteller. Auch Teilehersteller, die keine OES sind, dürfen ihre Komponenten als „Originalteile“ bezeichnen, wenn diese exakt nach den Normen und Spezifikationen des OEM gefertigt werden. Qualitativ gleichwertige Ersatzteile Neben „Originalteil“ definieren die begleitenden Leitlinien der „Aftermarket- GVO“ auch den Begriff „qualitativ gleichwertiges Teil“. Darunter versteht man Komponenten, die so hochwertig sein müssen, dass ihre Verwendung das Ansehen des OE-Vertriebsnetzes nicht gefährdet. Der Qualitätsnachweis Die Teileproduzenten können den nachgeschalteten Gliedern der Distributionskette (Teilehandel, Werkstätten) die Qualität ihrer Teile bescheinigen. Selbstverständlich müssen die Angaben zur Teilequalität zutreffend sein. Sowohl für „Originalteile“ als auch „qualitativ gleichwertige Ersatzteile“ gilt: Will der Fahrzeughersteller die Verwendung des Teils in der Vertragswerkstatt verhindern, muss er den Beweis erbringen, dass es kein qualitativ gleichwertiges Teil oder Originalteil ist.
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