Erwin Wagner
Hubert Aichler
Marketingagentur für
die Automobilwirtschaft
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Verkaufstipp Nr. 41: Reifen-Vorschrift ab 2024 - Bußgelder drohen
Bitte achten Sie jetzt in der Dialogannahme auf die neue Vorschrift und
informieren Sie Ihre Kundinnen und Kunden.
Die Welt der Autoreifen ist ein komplexes Thema, das vielen Autofahrerinnen
und Autofahrern Kopfzerbrechen bereitet. Insbesondere der Reifenwechsel von
Sommer- auf Winterreifen und umgekehrt kann eine lästige Aufgabe sein.
Ganzjahresreifen, auch als Allwetterreifen bekannt, sind eine Alternative, die
den ständigen Wechsel überflüssig machen. Doch ab 2024 wird eine
bestimmte Art von Reifen verboten.
Das Verbot von M+S-Reifen ab 2024
Ab Oktober 2024 dürfen bei winterlichen
Straßenverhältnissen nur noch Winter- und
Ganzjahresreifen mit dem Alpine-Symbol
gefahren werden. Das Piktogramm zeigt einen
Berg und eine Schneeflocke und signalisiert die
Wintertauglichkeit des Reifens. Verboten
hingegen sind dann Reifen mit der M+S-
Kennzeichnung (für Matsch und Schnee).
Solche Reifen werden zwar schon seit längerem
nicht mehr verkauft, könnten aber noch auf
vielen Felgen montiert sein.
Strafen bei Nichteinhaltung der neuen Regel
Werden Reifen mit ausschließlich M+S-Kennzeichnung weiterhin gefahren,
drohen Strafen. Laut Bußgeldkatalog sind 60 Euro und ein Punkt in Flensburg
fällig, wenn man im Winter mit nicht angepasster Bereifung fährt. Bei einem
Unfall mit falscher Bereifung können die Kosten noch deutlich höher ausfallen.
Service-Verkauf
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Aftersales-Impulse
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
In Deutschland existiert keine generelle Winterreifenpflicht, sondern eine
situative (§2 / 3a / StVO). Das bedeutet, dass bei winterlichen
Straßenverhältnissen, also bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis-
oder Reifglätte, nur mit Winterreifen gefahren werden darf, informiert der
ADAC. Die situative Winterreifenpflicht gilt als erfüllt, wenn auf allen vier
Rädern Winterreifen montiert sind. Eine Faustregel ist die „O bis O“-Regel
(Oktober bis Ostern), die jedoch keinen rechtlichen Status hat.
Identifikation von Winterreifen und Ausnahmen von der
Winterreifenpflicht
Winterreifen können anhand des Alpine-Symbols oder der M+S-
Kennzeichnung identifiziert werden. Bis zum 30. September 2024 gelten Reifen
mit M+S-Kennzeichnung als wintertauglich, wenn sie bis zum 31. Dezember
2017 hergestellt wurden.
Es ist wichtig, dass sich alle Autofahrerinnen und Autofahrer der neuen Reifen-
Regeln bewusst sind und ihre Reifen entsprechend anpassen. Bei
Nichtbeachtung drohen nicht nur Bußgelder und Punkte in Flensburg, sondern
auch ein erhöhtes Unfallrisiko. Die Reifenregelung für 2024 setzt neue
Maßstäbe für die Sicherheit auf unseren Straßen und stellt sicher, dass alle
Fahrzeuge für die winterlichen Bedingungen geeignet sind.
Quelle: ADAC