Verkaufstipp Nr. 13: Wartung bei erschwerten Betriebsbedingungen und/oder geringer Laufleistung
Viele Hersteller schreiben vor - und haben es in der Betriebsanleitung festgelegt, dass bei so genannten „erschwerten Bedingungen“ (Definition siehe unten) die Wartungsintervalle halbiert werden müssen. Es ist Aufgabe der Serviceberater/Innen diesen Umstand festzustellen und dem Kunden gegenüber zu erläutern. Ganz besonders trifft dies für die „Wenigfahrer“ zu, ein Mal pro Jahr „Wartung mit Ölwechsel“ ist Pflicht. Erschwerte Einsatzbedingungen - Beispiele • Häufiger Kurzstreckenbetrieb • Geringe Jahresfahrleistung > 8.000 km • Lange Leerlaufphasen oder niedrige Fahrgeschwindigkeit über lange Strecken • Fahren auf unwegsamen, staubigen, schlammigen, unbefestigten oder mit Sand oder Salz gestreuten Straßen • Fahren in Gebieten mit hoher Staubbelastung • Häufiges Befahren von Steigungen, Gebirgspässen • Ziehen von Anhängern oder Wohnwagen, Dachgepäckträgern • Fahrgeschwindigkeiten häufig über 170 km/h • Häufiger Stop-and-Go-Betrieb   Fazit   Trifft eines der Beispiele zu, dann bedeutet das:   Halbierung der Wartungsintervalle!
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